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Gesetze und Regeln über die Schifffahrt in Kroatien

Das kroatische Gesetz schreibt vor, dass zumindest eine Person auf dem Schiff eine gültige Genehmigung für das Lenken eines Schiffes und eine Genehmigung für das Verwenden einer Radiostation (VHF) auf dem Schiff besitzt. Folglich, wenn Sie keinen Skipper mieten möchten, müssen Sie neben Erfahrung auch eine gültige Schifffahrtsgenehmigung besitzen, damit Sie ein Charterschiff mieten können.

Schifffahrtsgenehmigungen und Genehmigungen für das Verwenden einer VHF Station in Kroatien geben die Hafenämter aus und falls Ihre Genehmigung im Ausland ausgegeben wurde, überprüfen Sie, ob diese auch für Schifffahrten in Kroatien gültig ist.
Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Sie den theoretischen Teil des Unterrichts anhören und die praktische Ausbildung schaffen, sowie eine Prüfung ablegen, welche sowohl die Theorie und die Praxis beinhaltet.

Wenn Sie ein Schiff ohne Skipper mieten möchten, müssen Sie uns bereits vorher eine Kopie Ihrer Schifffahrts- und VHF Genehmigung zukommen lassen, damit wir die Reservierung bestätigen können. Falls mit Ihren Genehmigungen etwas nicht in Ordnung sein sollte, werden wir Sie auf jeden Fall zeitgerecht darauf hinweisen.

Die Originalpapiere müssen Sie mit sich auf dem Schiff führen, so dass Sie darauf achten, dass Sie nicht vergessen diese mitzunehmen.
Die kroatischen Gesetze sind in dieser Frage sehr streng und es ist nicht möglich ein Schiff ohne die kompletten benötigten Dokumente zu mieten.

Neben der Schifffahrts- und VHF Genehmigung müssen Sie auch eine bestätigte Liste der Besatzung auf dem Schiff haben. Wir werden Ihnen dieses Dokument besorgen, wenn Sie uns alle benötigten Daten zukommen lassen und Ihnen dieses beim Einschiffen geben. Diese Liste müssen Sie immer an Bord haben und die Besatzung muss immer mit der Liste übereinstimmen.
Im Falle einer Änderung der Besatzungszusammensetzung während der Schifffahrt müssen Sie darüber sofort die Charteragentur informieren.

Neben der Schifffahrtsgenehmigung werden Sie besondere Genehmigungen benötigen, falls Sie sich mit erholsam-sportlichem Tauchen beschäftigen oder Fischen möchten. Damit Sie tauchen dürfen, müssen Sie einen gültigen Ausweis des Kroatischen Taucherverbands besitzen (gilt für ein Jahr und wird nur an Taucher mit Erfahrung ausgegeben) und außer diesem benötigen Sie auf dem Gebiet des Nationalparks Mljet und Kornati auch eine Sondergenehmigung.
Für den sportlich-erholsamen und Unterwasserfischfang müssen Sie ebenfalls Sondergenehmigungen besitzen, welche wir, falls Sie möchten, für Sie besorgen können. Aber die Genehmigungen für das Tauchen werden Sie selber erledigen müssen.